Privatpersonen

Einkommensteuer

Durch unsere langjährige Erfahrung in den deutsch-französischen Rechtsbeziehungen sind wir auch bestens mit den für Privatpersonen relevanten Rechtsgebieten und Besonderheiten vertraut und können Sie kompetent beraten.

Die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland, und sei es auch nur kurzfristig oder im Rahmen einer Entsendung durch den Arbeitgeber, oder ein Wohnortwechsel führen schnell zu komplexen steuerrechtlichen Auswirkungen : die Einkommensteuer, sollte frühzeitig erkannt, und soweit möglich, geplant werden.

Hier stellen sich Fragen nach dem Wohnsitz, der Ansässigkeit, der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht sowie der Doppelbesteuerung. In enger Absprache mit Ihnen sowie gegebenenfalls mit Ihrem deutschen Steuerberater versuchen wir, Ihre steuerliche Situation zu vereinfachen und zu optimieren. Die daraus resultierenden Erklärungspflichten,  in Frankreich wie in Deutschland, übernehmen wir für Sie.

Vermögensteuer
In Frankreich gelegenes Vermögen, insbesondere Immobilienbesitz, unterliegt der Vermögensteuer in Frankreich, auch wenn der Eigentümer ein Steuerausländer ist. Egal, ob Sie in Frankreich ansässig sind oder nicht, beraten wir Sie hier gerne und erstellen für Sie die Vermögensteuererklärung.

Erbschaftssteuer
Französische Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt z.B. dann an, wenn entweder der Erblasser oder der Begünstigte in Frankreich wohnhaft ist oder ein Teil der Erbmasse in Frankreich gelegen ist / aus Frankreich stammt.
In diesem Bereich, arbeiten wir in Ihrem Interesse mit den Notaren zusammen.