Existenzgründung in Frankreich

JEXTRA hilft Ihnen die steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte klären.

JEXTRA beantwortet jede Problematik : die Beziehungen mit der französichen Verwaltung, das französische Banksystem, die mögliche öffentliche Unterstützung.

Im Allgemeinen stehen drei verschiedene Möglichkeiten einer „Niederlassung“ in Frankreich zur Auswahl.

Verbindungsbüro

Ein Verbindungsbüro besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, es repräsentiert lediglich die Interessen der Muttergesellschaft. Es hat keine Befugnisse zur Durchführung eigener Geschäfte oder Verträge, sondern funktioniert nur als Kontakt- und Koordinationsbüro und ist somit nicht ertragssteuer und mehrwertsteuer -pflichtig.

Succursale :

Wie ein Verbindungsbüro ist eine Betriebsstätte rechtlich nicht selbständig; sie besitzt jedoch eine eigene Geschäftstätigkeit und wird damit in Frankreich steuerpflichtig. Die Muttergesellschaft bleibt für ihre Handlungen verantwortlich.

Tochtergesellschaft

Die Gründung einer Tochtergesellschaft bringt Vorteile : begrenzte Verantwortung, öffentliche Unterstützungen, Vereinbarungen innerhalb der Wirtschaftsgruppe …

Die Niederlassung folgt den französischen Recht : Geschäftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht usw.